Starnbergersee

Der Starnberger See entstand während der letzten Eiszeit vor ca. 10.000-70.000 Jahren.

Ein Ausläufer des Isar-Loisach-Gletscher rammte damals durch seine gewaltigen Eismassen einen Toteisbrocken in den Boden, wodurch das Zungenbecken geschaffen wurde. Das Abschmelzen des Gletschereises füllte die entstandene Senke mit Wasser, was heute den Starnberger See bildet.
Der zweitgrößte See Oberbayerns liegt auf einer Höhe von 584m über n.N. Geographisch ist er zwischen den Städten Starnberg im Norden (48°00´ nördl. Breite, 11°21´ östl. Länge) und Seehaupt im Süden positioniert.
Mit seiner maximalen Länge und Breite von 21 auf 5km beherbergt er eine Fläche von 56km², mit einer maximalen Tiefe von 198m. Die mittlere Tiefe beträgt 53m, damit ist er als Wasserspeicher der voluminöseste noch vor dem Chiemsee.

In den 70er Jahren wurde eine geschlossene Ringkanalisation um den See angebracht, um das Einleiten von Abwasser in den See zu vermeiden. Dadurch bietet er eine verhältnismäßig gute Sicht von bis zu 10m. Im Winter zum Teil auch mehr. Das Wasser hat Trinkwasserqualität, die Sprungschicht beginnt meist in einer Tiefe von 7-12m.

Starnbergersee-Karte

Tauchbedingungen

Das Tauchen am Starnberger See ist durch die Allgemeinverfügung STA (872 Downloads ) und Allgemeinverfügung STA Ergänzung (932 Downloads ) erweitert wurde geregelt.

Das Sporttauchen mit Atemgerät ist im Starnberger See unter folgenden Auflagen und Bedingungen erlaubt:

  1. Das Tauchen im Bereich des Hafens der Staatlichen Seenschifffahrt, der Schifffahrtslinien, Landungsstege, Bojenfelder und des Wasserskigebietes ist verboten. Es ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern einzuhalten. Das Tauchen ist ebenfalls an privaten Steganlagen sowie Boots- und Badehütten untersagt.
  2. Im Bereich von Laichschonstätten von Fischen (z. B. an Bacheinläufen), im Bereich von der Fischerei dienenden Geräten (z. B. Netze und Reusen sowie deren Anger und Markierungen), im Bereich von Fischunterständen (sog. Beizen) sowie im Umkreis von 100 m von Netzgehegen zur Jungfischzucht ist das Tauchen verboten.
  3. Werden bei einem Tauchgang der Fischerei dienende Geräte aufgefunden, dürfen diese nicht berührt werden.
  4. Im Bereich der in der Karte dargestellten Schutzzonen ist das Tauchen ganzjährig verboten.
  5. Für die Schutzzone im Bereich Landkreisgrenze Starnberg/Bad Tölz-Wolfratshausen und der Ortsteil Ammerland gilt für die Zeit vom 1. November bis 15. März ein befristetes Tauchverbot zum Schutz der Brutplätze der Seesaiblinge.
  6. Im Bereich der in der Karte dargestellten Schonzeiten 1, 2, 3 (Winterrast für Wasservögel) sind Tauchgänge in der Zeit vom 1. September bis 31. März nur direkt vom Ufer aus gestattet.
  7. Das Tauchen ist so durchzuführen, dass niemand belästigt wird. Auf Badende ist Rücksicht zu nehmen. Das Auftauchen hat in gebührendem Abstand zu erfolgen. Fische dürfen nicht gezielt gestört werden (etwa zum Fotografieren), ihre Störung im Winterlager ist zu vermeiden.
  8. Das Tauchen ist bis eine Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt.
  9. Die Tauchgänge sind so durchzuführen, dass jegliche Gewässerverunreinigung ausgeschlossen werden kann.
  10. Die Ufer sowie die Ufervegetation dürfen nicht beschädigt oder beeinträchtigt werden.
  11. Die Beschädigung oder Entnahme von submerser Vegetation oder von Schwimmblattpflanzen ist nicht zulässig.
  12. Nach Beendigung des Tauchganges dürfen keine Ausrüstungsgegenstände oder sonstige Stoffe im See oder an den Ufern verbleiben.
  13. Das Auffüllen von Atemluftflaschen im Freien ist verboten.
  14. Grabungen und Erdbewegungen aller Art dürfen nicht durchgeführt werden.
  15. Der Fund von Bodendenkmälern (z. B. Einbäume, Reste vorgeschichtlicher ?Pfahlbausiedlungen?, Geräte aus Stein, Knochen, Holz, Ton und Metall, Münzen, Gefäße, Werkzeuge oder dergleichen) ist unverzüglich dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind unverändert zu belassen, bis das Landesamt für Denkmalpflege eine Bergung der Gegenstände gestattet.
  16. Die nach der Feigabe durch das Landesamt für Denkmalpflege geborgenen Gegenstände sind diesem unverzüglich zur Aufbewahrung zu übergeben.
  17. Der Erlaubnisinhaber ist verpflichtet, dem Freistaat Bayern auf dessen Verlangen das Alleineigentum an den gefundenen bzw. geborgenen Gegenständen unentgeltlich zu überlassen oder zu verschaffen.
  18. Die Ge- und Verbote anderer Verordnungen sind unbeschadet der Bestimmungen der Allgemeinverfügung zu beachten.?
  19. Tauchgänge im Alleingang sind verboten.?
  20. Für alle Tauchgänge ist eine komplette kaltwassertaugliche Ausrüstung (insb. Zwei getrennt absperrbare kaltwassertaugliche (EN 250)/ kaltwasserzugelassene Atemregler) zu verwenden. Bis zu einer Tauchtiefe von max. 20 Metern kann hiervon abweichend auch ein sogenanntes ?Oktopussystem? verwendet werden. Jeder Taucher muss mit Kälteschutz und Kopfhaube ausgerüstet sein. Die Verwendung eines eigenen Tauchcomputer wird empfohlen.
  21. Das Tauchen mit Pressluftgeräten ist nur bis zu einer Wasseriefe von 40,00 Metern erlaubt.
  22. Technische Taucher (z.B. Trimixtaucher) dürfen Tauchgänge unternehmen, sofern Sieüber eine gültige Lizenz verfügen, die von einer international anerkannten und nachgeltenden Standards ausbildenden Organisation ausgestellt wurde. Sie müssen über eine, für einen solchen Taucheinsatz geeignete, Tauchausrüstung verfügen. Die Beherrschung der Ausrüstung sowie der Rettungs-/ Sicherheitsskills werden vorausgesetzt.
  23. Bei der Anfängertauchausbildung ist der Grundsatz eines 1:1 ? Verhältnisses zwischen Tauchausbilder und Tauchschüler, bei der fortgeschrittenen Tauchausbildung ist der Grundsatz eines 1:2 ? Verhältnisses zwischen Tauchausbilder und Tauchschüler einzuhalten.

Notfall-Informationen

Für den Starnberger See

Notruf: 112
Polizei: 110
Rettungsleitstelle: 08151-19222
Wasserwacht Münsingen: 08177-717
Druckkammern mit gesicherter 24-Stunden-Bereitschaft
Feuerwache 5
Anzinger Strasse 41
81671 München (Ramersdorf) Notruf: Tel.: 089 – 40 66 55
Unfallklinik Murnau
Prof.-Küntscher-Straße 8
82418 Murnau Notruf: Tel.: 0 88 41 – 48 26 86
Bei einem Notruf immer folgende Punkte beachten:
WAS ist passiert
WIEVIEL Verletzte
WELCHE Art von Verletztungen
WO ist es passiert
WANN ist es passiert
WARTEN auf Rückfragen
Die Rettungsleitstelle beendet das Telefongespräch.